Wer nicht privat mit einer Vorsorgevollmacht, einer Betreuungs- und/oder Patientenverfügung vorsorgt, riskiert, dass Dritte über das eigene Schicksal, über Leben und Sterben gegen oder ohne den eigenen Willen entscheiden. Dem gegenüber ermöglicht die Vorsorgevollmacht nebst Patienten- und/oder Betreuungsverfügung ein großes Stück Autonomie und Selbstbestimmung. In diesem Kurs macht die Rechtsanwältin Julia-Christina Sator Sie mit den wichtigsten Aspekten einer solchen Verfügung vertraut.
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Volkshochschule Landkreis Gießen
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