Ehrenamtscard

Dein Ehrenamt

Alle Infos rund um die Ehrenamts-Card im Landkreis Gießen

Die Ehrenamts-Card soll sichtbarer Ausdruck der öffentlichen Anerkennung und Wertschätzung sein. Sie gilt zugleich als „Danke“ gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, die sich in besonderer Weise für die Gemeinschaft einsetzen.

Wir wollen den engagierten Menschen etwas von dem zurück geben, was sie an Kraft und Engagement für andere investieren. Was Millionen von freiwillig Engagierten gerade auch in Hessen tun, ist oft wenig sichtbar und wird in der Öffentlichkeit nicht immer genügend gewürdigt. Unser Staat und unsere Gesellschaft – wir – sind dringend auf das ehrenamtliche Engagement angewiesen.

Mit nur etwas Aufmerksamkeit können wir die vielfältigen ehrenamtlichen Leistungen in unseren Städten und Gemeinden, im Landkreis Gießen, unmittelbar erleben.

Wir wollen den engagierten Bürgerinnen und Bürgern unseres Landkreises sagen,

Fragen und Antworten

52 Prozent der ehrenamtlich Tätigen wünschen sich mehr Anerkennung ihres häufig sehr großen Engagements. Neben einer Reihe von Würdigungen und Auszeichnungen wurde ein besonderes Instrument der Wertschätzung geschaffen: Die hessische Ehrenamts-Card

Der Landkreis Gießen beteiligt sich an der Initiative Ehrenamts-Card. BürgerInnen unseres Landkreises können, wenn sie eine E-Card erhalten:

• sich seit drei Jahren oder seit Beginn / Gründung einer Initiative / eines Vereins durchschnittlich mindestens fünf Stunden pro Woche freiwillig und ehrenamtlich für das Gemeinwohl engagieren und
• dafür keine Aufwandsentschädigung (Pauschalen und Sitzungsgelder) bekommen. Ein reiner Auslagenersatz (für Fahrtkosten, Telefonate, Porto etc.) gilt nicht als Aufwandsentschädigung.
• wenn Sie InhaberIn der Jugendleiter-Card sind und eine ehrenamtliche Tätigkeit seit mindestens einem Jahr ausüben.

Personen mit Wohnsitz in der Universitätsstadt Gießen wenden sich bitte an die dortige Stadtverwaltung

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, füllen Sie den umseitigen Antrag aus und lassen sich Ihr Engagement von Ihrem Verein, Ihrer Organisation oder ersatzweise von Ihrer Kommune bestätigen. Anschließend senden Sie Ihren Antrag bis zum 31. Oktober an die Ehrenamtsförderung des Landkreises Gießen.

InhaberInnen der E-Card können in ganz Hessen eine Fülle von attraktiven Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Dazu gehören Veranstaltungen aus Spitzensport, Kultur und Bildung; Volkshochschulen, Museen, Kinos, Schwimmbäder, Freizeiteinrichtungen unterschiedlicher Art sowie Firmen, private und öffentliche Organisationen beteiligen sich an der Initiative E-Card. In vielen Fällen bedeutet Vergünstigung: Man bekommt zwei Karten zum Preis von einer.

Die E-Card gilt landesweit, das heißt, man kann damit alle angebotenen Vergünstigungen an jedem Ort in Hessen in Anspruch nehmen.

Das Angebot wächst ständig. Den jeweils aktuellen Stand der Vergünstigungen können Sie unter https://www.deinehrenamt.de/ecard-hessen einsehen.

Die hessische Ehrenamts-Card wird von dem Landkreis Gießen verliehen und ausgegeben.

Die E-Card hat eine begrenzte Gültigkeitsdauer. Sie verliert nach zwei Jahren ihre Gültigkeit. Wer die Voraussetzung weiterhin erfüllt, kann die E-Card danach erneut beantragen.

Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter 0641 9390-5715, per E-Mail an ehrenamtsfoerderung@lkgi.de oder unter https://www.deinehrenamt.de/ecard-hessen.

 

Schicken Sie bitte den ausgefüllten Antrag zur Vergabe der Ehrenamts-Card

Volkshochschule Landkreis Gießen
Ehrenamtsförderung
Kreuzweg 33
35423 Lich

0641 9390-5740