Teilnahmebedingungen

Allgemeine Teilnahmebedingungen

vhs Landkreis Gießen

Für alle Bildungsangebote ist eine Anmeldung erforderlich. Dies kann schriftlich, per Fax (0641 9390-5740), mit dem vhs-Anmeldevordruck oder per Internet unter www.vhs-kreis-giessen.de erfolgen. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

Wenn in den vorausgegangenen zwei Semestern mindestens zwei Bildungsangebote belegt wurden, besteht die Möglichkeit einer telefonischen Anmeldung bei gleichzeitiger Erteilung der Einzugsermächtigung.

Sie soll spätestens bis zum Ablauf der ausgewiesenen Anmeldefrist bei der Geschäftsstelle der vhs Landkreis Gießen vorliegen. Bei Eingang der Anmeldung nach Ende der Anmeldefrist können wir Ihre Benachrichtigung nicht garantieren.

Es erfolgt keine Anmeldebestätigung!

Sollte Ihr Bildungsangebot ausfallen, bzw. bereits belegt sein, werden Sie nach Ablauf der Anmeldefrist von uns per E-Mail, postalisch oder telefonisch benachrichtigt.

Die Volkshochschule behält sich vor, andere als die – namentlich angekündigten – Lehrkräfte mit
entsprechender Qualifikation und Expertise einzusetzen.

Die Gebühr entsteht mit der Anmeldung – unabhängig von der Teilnahme!

Die Gebühren für die Veranstaltungen sind auf der Homepage www.vhs-kreis-giessen.de aufgeführt.

Die Zahlung der Gebühr erfolgt durch Lastschriftverfahren. Der Betrag wird ab der 2. Woche nach Veranstaltungsbeginn abgebucht.

Es ist auch möglich, die Gebühr (zzgl. 2,50 € für den erforderlichen Mehraufwand) zu überweisen.
Zahlen Sie in diesem Fall bitte erst nach Erhalt des Gebührenbescheides.

Die Gebühr pro Unterrichtsstunde (45 Minuten) richtet sich nach der Anzahl der Teilnehmenden.

Sie beträgt in der Regel:

  • ab 10 Teilnehmer*innen: 2,40 €, für EDV-Bildungsangebote 3,30 €
  • bei 8 oder 9 Teilnehmer*innen: 2,90 €, für EDV- Bildungsangebote 3,80 €
  • bei 6 oder 7 Teilnehmer*innen: 3,80 €, für EDV- Bildungsangebote 4,70 €
  • bei 4 oder 5 Teilnehmer*innen: 5,80 €, für EDV- Bildungsangebote 6,70 €

Die Gesamt-Gebühren werden auf 50 Cent bzw. volle Euro-Beträge aufgerundet!

Angebotsbezogene Raumkosten, Lernmittel und Arbeitsmaterial können weitere Bestandteile der Gebühr sein (diese sind nicht ermäßigbar).

Für bestimmte Bildungsangebote können die Gebühren abweichen.

Viele Bildungsangebote beinhalten eine Gebührenermäßigung:

  1. Empfänger*innen von Leistungen nach Sozialgesetzbuch (SGB II bzw. SGB XII) in Höhe von 75%
  2. Inhaber*innen der Ehrenamts-Card in Höhe von 25%. (Dies trifft für alle Bildungsangebote zu, für die die Ermäßigung gemäß Punkt 1. in Klammern ausgewiesen ist.)

Ein aktueller Nachweis ist der Anmeldung beizufügen. Er muss bis zum Beginn des Bildungsangebots vorliegen. Nachträgliche Gebührenermäßigungen sind nicht möglich.

Sie können sich gebührenbefreiend ausschließlich schriftlich, auch per E-Mail oder Fax, fristgerecht bis zum Ablauf der Anmelde-/Abmeldefrist bei der Geschäftsstelle in Lich abmelden.

Die Anmelde-/Abmeldefrist ist auf der Homepage ausgewiesen.

Bitte beachten Sie, dass eine Abmeldung bei der Lehrkraft bzw. Außenstellenleitung unwirksam ist.

Das Fernbleiben vom Bildungsangebot befreit nicht von der Zahlungspflicht! Dies gilt auch im Krankheitsfall!

Teilnahmebescheinigungen werden bei regelmäßiger Teilnahme auf Wunsch für das laufende Semester gegen einen Kostenbeitrag von 2,50 € pro Bildungsangebot ausgestellt.

Für berufsrelevante Bildungsangebote werden die Teilnahmebescheinigungen unaufgefordert zum Ende des Bildungsangebotes ausgestellt.
Der Kostenbeitrag ist bereits in der Teilnahmegebühr enthalten.

An Feiertagen und während der hessischen Schulferien finden in der Regel keine Veranstaltungen statt.
Ausnahmen werden bekannt gegeben.

Die Hausordnung in den jeweiligen Unterrichtsorten ist einzuhalten.
Wir weisen auf ein absolutes Rauchverbot hin!

Der Landkreis Gießen als Träger der Kreisvolkshochschule haftet nicht für Schäden gegenüber den Teilnehmenden bei Unfällen und Verlust oder Beschädigung von deren Eigentum, es sei denn, der Schaden beruht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Mitarbeiter*innen des Landkreises Gießen oder sonstigen Erfüllungsgehilfen oder es handelt sich um eine schuldhafte Verletzung von Leben oder Körper.

Es dürfen keine Foto- und Filmaufnahmen, Ton- und Videomitschnitte ohne Einwilligung der dabei aufgenommenen bzw. abgelichteten Personen angefertigt werden. Gleiches gilt für die Veröffentlichung dieser Aufnahmen. Ebenso bedarf die Vervielfältigung von Lehrmaterial der Einwilligung des Urhebers.
Dies gilt sowohl für Präsenz- als auch für Online-Veranstaltungen.

Siehe unsere Datenschutzbestimmungen auf der Website.

Bitte prüfen Sie Ihre technischen Voraussetzungen der Teilnahme an Online-Bildungsangeboten. Diese sind in der Angebotsbeschreibung angegeben. Der von Ihnen angegebene Name wird bei der Online-Veranstaltung angezeigt. Zur Nutzung kann eine Registrierung unter Verwendung einer EMailadresse notwendig sein.